Rechtsprechung
OLG Köln, 07.03.2003 - 6 U 137/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versehen der sog. Prepaid-Telefonkarten mit der Gültigkeitsdauer von ca. einem Jahr; Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten als Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB)
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Prepaid-Karten mit Gültigkeitsdatum - nicht rechtmäßig
- Judicialis
BGB §§ 194 ff.; ; BGB §§ ... 305 ff.; ; BGB §§ 307 ff.; ; BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 307 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 307 Abs. 3 Satz 1; ; BGB § 670; ; BGB § 677; ; BGB § 683 Satz 1; ; AGBG § 9 Abs. 1; ; VVG § 12 Abs. 3
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1
Formularmäßige Vereinbarung der Gültigkeitsbefristung einer Telefonkarte
Verfahrensgang
- LG Bonn, 28.06.2002 - 10 O 181/02
- OLG Köln, 07.03.2003 - 6 U 137/02
Papierfundstellen
- JR 2004, 328
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 12.06.2001 - XI ZR 274/00
Zur Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten
Auszug aus OLG Köln, 07.03.2003 - 6 U 137/02
Zur Begründung seiner Entscheidung hat es unter Auswertung der Entscheidung "Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten" des Bundesgerichtshofs" vom 12.06.2001 (veröffentlicht u.a. in BGHZ 148, 74 ff. = NJW 2001, 2635 ff. = ZIP 2001, 1418 ff.) im wesentlichen ausgeführt, zwar werde der Verbraucher durch die Klausel nicht gemäß § 307 Abs. 1 BGB unangemessen benachteiligt. - BGH, 09.11.1989 - IX ZR 269/87
Kontrolle einzelner Klauseln der von einem Dachverband empfohlenen "Allgemeinen …
Auszug aus OLG Köln, 07.03.2003 - 6 U 137/02
Beispielsweise hat der Bundesgerichtshof (vgl. BGH NJW 1990, 761, 764 unter Ziff. IV.3) eine dreimonatige Ausschlussfrist für Schadensersatzansprüche wegen Verlustes oder Beschädigung von der Krankenhausverwaltung verwahrter Wertsachen in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für wirksam erachtet. - BGH, 09.07.1991 - XI ZR 72/90
Auslegung und Zulässigkeit von Klauseln der AGB einer Bausparkasse
Auszug aus OLG Köln, 07.03.2003 - 6 U 137/02
Eine Allgemeine Geschäftsbedingung für Bausparverträge der Landesbausparkassen, die den Rechtsverlust des Bausparers für den Fall vorsah, dass der Bausparer nicht nach Ablehnung seiner Ansprüche und Hinweis auf die Rechtsfolge einer Fristversäumung binnen eines Jahres Klage erhob, hat der Bundesgerichtshof (NJW 1991, 2559 ff.) als mit § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz in Einklang stehend angesehen.
- BGH, 21.03.1991 - III ZR 94/89
Formularmäßiger Ausschlußfrist in Teilnahmebedingungen für Rennquintett; …
Auszug aus OLG Köln, 07.03.2003 - 6 U 137/02
und 09.07.1991 entschieden: In dem einen Fall (NJW 1991, 1745 f.) hat er eine Klausel, die das Erlöschen aller Ansprüche aus der Teilnahme an einer Pferdewette gegen die Lotterieverwaltung innerhalb von 13 Wochen vorsah, mit der Begründung unbeanstandet gelassen, die Pferdewette "RQ" sei auf schnelle Durchführung und Abwicklung angelegt, sie werde wöchentlich veranstaltet, angesichts der Vielzahl der an jedem Veranstaltungstag abgegebenen Spielscheine und möglichen Gewinnansprüche, im Hinblick auf die mit hoher Publizität erfolgende Verbreitung der Spielergebnisse und bei Berücksichtigung auch des mit der Wette verbundenen finanziellen Risikos liege es nicht nur im Interesse der Lotterieverwaltung, sondern aller Beteiligten, dass über die endgültige Abwicklung des jeweiligen Spielgeschäfts rasch Klarheit bestehe, zumal bei einer Veranstaltung nicht erzielte Gewinne der entsprechenden Gewinnklasse der nächstfolgenden Veranstaltung zugeschlagen würden. - OLG Köln, 23.08.2000 - 6 U 202/99
Klauselverbot für gültigkeitsbeschränkende Hinweise auf Telefonkarten bei …
Auszug aus OLG Köln, 07.03.2003 - 6 U 137/02
Nähere Ausführungen hierzu erscheinen dem Senat entbehrlich, weil der Bundesgerichtshof in seiner vorerwähnten Entscheidung "Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten" vom 12.06.2001 die diesbezüglichen Ausführungen des Senats in seiner damals mit der Revision angefochtenen Entscheidung vom 23.08.2000 (ZIP 2000, 1836) als richtig gebilligt hat und namentlich auch die Beklagte sich im Berufungsverfahren nicht mehr auf den Standpunkt gestellt hat, die streitgegenständliche Gültigkeitsbefristung sei keine Allgemeine Geschäftsbedingung oder aber einer Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB von vornherein nicht zugänglich. - LG Bonn, 28.06.2002 - 10 O 181/02
Auszug aus OLG Köln, 07.03.2003 - 6 U 137/02
Die Berufung der Beklagten gegen das am 28.06.2002 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 10 O 181/02 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
- OLG Köln, 13.06.2023 - 3 U 148/22
Befristung der Gültigkeitsdauer "Mobiler Briefmarken" auf 14 Tage unwirksam
Auch gültigkeitsbeschränkende Klauseln bei Prepaid-Telefonkarten unterliegen nach dieser Maßgabe einer Inhaltskontrolle (vgl. BGH NJW 2001, 2635; OLG Köln Urt. v. 7.3.2003 - 6 U 137/02, BeckRS 2003, 30310553; OLG München NJW 2006, 2416, 2417). - LG Düsseldorf, 23.08.2006 - 12 O 458/05
Guthaben auf Prepaid-Handykarten dürfen nicht verfallen
15 Monaten und die unbegrenzte Höhe des verfallbaren Guthabens (…OLG München, Urt. v. 22.06.2006 - 29 U 2294/06, zit. nach juris; OLG Köln, Urt. v. 07.03.2004 - 6 U 137/02, zit. nach juris;… OLG Köln, Urt. v. 01.12.2000 - 6 U 63/00, zit. nach juris;… OLG Brandenburg, Urt. v. 01.12.1999 - 3 U 251/98, zit. nach juris; vgl. auch hinsichtlich der Telefonkarten für öffentliche Telefone BGHZ 148, 74 ff.).
Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 08.04.2003 - 6 U 137/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- OLG Brandenburg
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 21.08.2002 - 52 O 23/02
- LG Potsdam, 21.08.2002 - 6 U 137/02
- OLG Brandenburg, 08.04.2003 - 6 U 137/02
- BGH, 20.10.2005 - I ZR 112/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.09.1994 - I ZR 138/92
Laienwerbung für Augenoptiker - Laienwerbung; Barzahlungsnachlaß
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2003 - 6 U 137/02
Der Kläger ist als Verein zur Förderung gewerblicher Interessen i.S.d. § 13 II Nr. 2 UWG klagebefugt (vgl. BGH GRUR 1995, 122 "Laienwerbung für Augenoptiker"). - BGH, 04.04.1984 - I ZR 9/82
Werbung in Schulen
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2003 - 6 U 137/02
Durch ihr Angebot der kostenlosen Überlassung eines Internet-PC begründet sie jedoch die Gefahr, daß die Entscheidung von Schulleitungen darüber, welchem oder welchen Fotografen die Durchführung von Fototerminen gestattet wird, unsachlich zu ihren Gunsten beeinflusst und die Gleichbehandlung von Mitbewerbern der Beklagten beeinträchtigt wird (vgl. BGH GRUR 1984, 665, 667 "Werbung in Schulen").
Rechtsprechung
LG Potsdam, 21.08.2002 - 6 U 137/02 |
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 21.08.2002 - 6 U 137/02
- LG Potsdam, 21.08.2002 - 52 O 23/02
- OLG Brandenburg, 08.04.2003 - 6 U 137/02
- BGH, 20.10.2005 - I ZR 112/03
Rechtsprechung
LSG Sachsen-Anhalt, 03.11.2005 - L 6 U 137/02 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)